WDVS-EPS in der GK3
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Bei einer Aufstockung in der Gebäudeklasse GK3 soll ein WDVS mit EPS ausgeführt werden. Laut OIB-Richtlinie 2 ist jedoch bei Fassaden ein Brandverhalten D erforderlich. Kann hier ein WDVS mit EPS ausgeführt werden?
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Nr.: 2764
Antwort der Experten:
Laut OIB-Richtlinie 2, Tabelle 1a (Anforderungen an das Brandverhalten) müssen Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen ein Brandverhalten D erfüllen.
Ein WDVS setzt sich immer aus mehreren Komponenten (z.B. Kleber, Befestigungssystem, Dämmstoffplatte, Armierungsgewebe, Unterputz, Oberputz, Anstrich) zusammen. Diese Komponenten müssen aufeinander abgestimmt sein und das WDVS benötigt einen Nachweis, dass die Anforderungen gemäß ÖE-Liste erfüllt werden (erkennbar z.B. am Vorliegen einer ETA – Europäische Technische Bewertung).
Der WDVS-Hersteller muss im Zuge der Nachweisführung auch das Brandverhalten des gesamten WDVS (mit allen Komponenten) auszuweisen.
Auch wenn die EPS-Dämmplatte für sich ein Brandverhalten E aufweist, erreicht ein WDVS-EPS (aufgrund der Armierung, Unter- und Oberputz) üblicherweise ein Brandverhalten B. Somit können auch ein Wärmedämmverbundsysteme mit EPS-Dämmplatten in der GK3 eingesetzt werden.
Die Nachweise zum Brandverhalten sind z.B. in den CE-Leistungserklärungen der jeweiligen WDVS-Hersteller zu finden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Herstellerspezifischen Verarbeitungsrichtlinien einzuhalten sind.