Terrassenbelag aus Lärchenholz - Schüsselung
Frage:
Bei einem Terrassenbelag aus Lärchenholz kam es zu Aufschüsselungen. In welcher Größenordnung sind Aufschüsselungen tolerierbar vor allem hinsichtlich ihrer vertikalen Ausbildung als auch bezüglich des Flächenanteiles? In welcher Norm ist dies geregelt?
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Nr.: 1980
Antwort der Experten:
Die Qualität von Holz für Terrassenbeläge und die Errichtung von Terrassen sind nicht durch Normen geregelt. Es wird jedoch allgemein empfohlen, die Holzqualität im Voraus festzulegen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Sortierqualität VEH AB als Standard.
In einem abgeschlossenen Forschungsprojekt der Holzforschung Austria wurden Terrassenbeläge ausführlich untersucht und die Ergebnisse wurden in den Broschüren "Terrassen aus Holz - Planung und Ausführung von Terrassen aus Holz" und "Anwenderleitfaden für Holzbeläge im Außenbereich" veröffentlicht.
Angaben zur Toleranz von Schüsselungen (z. B. Flächenanteil, vertikale Ausbildung usw.) können nicht allgemein gemacht werden. Wichtig ist jedoch, dass die Nutzbarkeit der Terrasse nicht beeinträchtigt wird. Das Kapitel "Vermeidung von Stolperstellen" in der Broschüre "Terrassen aus Holz - Planung und Ausführung von Terrassen aus Holz" gibt hierzu einen Anhaltspunkt: Ein stufenförmiger Versatz von mehr als 5 mm sollte während der Nutzung vermieden werden.
Aufgrund von Feuchtigkeitsunterschieden zwischen Ober- und Unterseite von Terrassendielen von etwa 2 % schüsseln die Bretter unabhängig von ihrer Jahrringlage leicht. Rift- und Halbriftbretter sowie schmälere Bretter (≤ 120 mm) sind gegenüber Seitenbrettern (Fladerbrettern) für eine geringere Verformung zu bevorzugen.
Links:
Kombipaket: Terrassen aus Holz + Anwenderleitfaden für Holzbeläge im Außenbereich (2022)