Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit

Frage:

Wann ist eine feuchtigkeitssperrende Schicht im Holzbau notwendig?

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Nr.: 1157


Antwort der Experten:

Auf Kellerdecken oder Fundamentplatten ist gemäß ÖNORM B 2320 unter Holzbauteilen immer eine Abdichtung bzw. Sperrschicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit aus dem mineralischen Unterbau anzuordnen. Diese muss in Form von geeigneten, feuchteunempfindlichen Materialien wie z. B. Bitumenbahnen und dgl. erfolgen. Ein alleiniger Anstrich des Schwellenbereiches ist nicht ausreichend.

Generell dürfen laut ÖNORM B 3802-2 Holzbauteile auf Bauteile, die Feuchtigkeit übertragen können (z.B. Mauerwerk, Beton) nur dann aufgelegt oder versetzt werden, wenn bauseitig Vorkehrungen (z.B. durch eine feuchtigkeitssperrende Schicht) getroffen wurden, die als Schutz gegen Feuchtigkeit fungieren. Bei Holzbauteilen, die auf mineralischen Bauteilen auf- oder anliegen und sich mindestens 1 m über dem Außenniveau befinden, darf die Feuchtesperre entfallen. Dies gilt auch für senkrechte Anschlüsse. 

Zusätzlich zum Schutz gegen »aufsteigenden Feuchtigkeit« ist im Sockelbereich besonders auf den »Spritzwasserschutz« zu achten (siehe Richtlinie Sockelanschluss - Anhang).

Angeführte Normen:
ÖNORM B 2320 Gebäude aus Holz – Technische Anforderungen (Ausgabe: 2022)
ÖNORM B 3802-2 Holzschutz im Bauwesen – Teil 2: Baulicher Schutz des Holzes (Ausgabe: 2015)

Weiterführende Literatur:
Richtlinie Sockelanschluss im Holzhausbau als Leitfaden für die Planung und Ausführung von Holzhäusern, Österreichische Arbeitsgemeinschaft Sockelanschluss Holzhausbau (Hrsg.) 1. Ausgabe vom 10.04.2015


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