Kontrollen nach dem Fenstereinbau
Frage:
Welche Kontrollen sind gem. ÖNORM B 5320 nach dem Einbau der Fenster durchzuführen?
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Nr.: 2093
Antwort der Experten:
Nach der Montage ist eine Montage-/Funktionskontrolle durchzuführen und öffenbare Fenster müssen auf ihre Funktion überprüft werden (öffen-, schließ- und verriegelbar). Bei Einhaltung der Einbautoleranzen ist im Regenfall zu erwarten, dass sich Fenster im entriegelten Zustand (ohne Zugluft) nicht selbstständig öffnen oder schließen. In Sonderfällen (z.B. große Abmessungen und/oder schwere Verglasungen) können dafür Zusatzmaßnahmen (z. B. Bremsscheren) erforderlich sein.
Für die Behebung von Funktionsstörungen der Fensterflügel, die auf einen nicht fachgerechten Stockeinbau beruhen, dürfen die Einstellmöglichkeiten der Beschläge nicht genutzt werden.
_Weiterführende Informationen:
Von der Arbeitsgruppe 011.03 des Komitees 011 "Hochbau Allgemeines" und Austrian Standard wurden weitere Antworten dazu in den FAQs, der Fachinformation 20 (s. Link) zur ÖNORM B 5320 veröffentlicht.
Angeführte Normen:
ÖNORM B 5320 Einbau von Fenstern und Türen in Wände - Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster/Türanschlusses (Ausgabe: 2020)