Extensives Gründach auf Brettsperrholz

Frage:

Auf einer Brettsperrholzdecke mit 0% Gefälle ist ein intensives Gründach geplant, wodurch die Schadensfolgeklasse CC3 erreicht wird und ein Dach der Kategorie K3 notwendig ist.

Kann eine Bitumen-Dampfsperrbahn vollflächig auf eine Brettsperrholzdecke aufgeflämmt werden?

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Nr.: 2581


Antwort der Experten:

Grundsätzlich werden sehr häufig Bitumen-Bahnen direkt auf Brettsperrholzoberflächen aufgeflämmt.

Laut der ÖNORM B 3691 sind für Abdichtungen geeignete Untergründe aus Holz und Holzwerkstoffen:

- Schnittholz

- Brettsperrholz (BSP)

- Brettschichtholz (BSH)

- Furnierschichtholz

- Sperrholzplatten

- OSB/3 und OSB/4 (jeweils mit PMDI-Verleimung)

Jedoch ist laut 6.1 das Aufflämmen von Bitumenbahnen nur auf Holzschalungen, Holzriegelkonstruktionen und Holzfaserplatten nicht zulässig – somit ist der Einsatz auf Brettsperrholz erlaubt.

In diesem Fall, wenn die Unterkonstruktion mit 0° Gefälle sowie mit einem intensiven Gründach (Schütthöhe über dem Dachaufbau von über 30 cm) ausgeführt wird, dann sind die Bitumen-Dampfsperrbahnen gemäß ÖNORM B 3666:2009 in den Sorten E-ALGV-4, E-KV-4 oder E-KV-5 zu planen. Vor allem im Bereich von Plattenstößen und Fugen ist auf eine Folienführung zu achten, die etwaige Bewegungen mitmacht. Da es sich um einen Dachaufbau der Kategorie K3 handelt, ist ein Unterschreiten des Regelgefälles (2%) nicht zulässig, weshalb zur Herstellung des Gefälles eine Gefälledämmung einzusetzen ist.

Laut Tabelle 7 ist die Dachabdichtung, wenn ebenfalls in Bitumen, 3-lagig und mit ≤ 12mm Nenndicke auszuführen. Des Weiteren ist darauf zu achten wurzelfeste Abdichtungsbahnen zu verwenden.

Angeführte Normen:

ÖNORM B 3691 Planung und Ausführung von Dachabdichtungen (Ausgabe: 2019)

ÖNORM B 3666 Abdichtungsbahnen - Bitumen-Dampfsperrbahnen - Nationale Umsetzung der ÖNORM EN 13970 (Ausgabe: 2009)


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