Dichtstoffe zum Einbau von Fenstern und Türen in Wände

Frage:

Sind gemäß ÖNORM B 5320 für die innere Abdichtung Dichtstoffe zulässig?

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Nr.: 2265


Antwort der Experten:

Ja, der Einsatz von Dichtstoffen ist gemäß ÖNORM B 5320 Anhang A sowohl innen wie auch außen zulässig.

Gemäß ÖNORM B 5320 - Anhang, A.5. "Dichtstoffe" ist dafür Folgendes einzuhalten:

  • Dichtstoffe müssen die Anforderungen gemäß ÖNORM EN 15651-1 (Klasse 25LM für Außenanwendungen und Klasse 20LM für Innenanwendungen) erfüllen.
  • Für die Dimensionierung der Fugenbreiten sowie für deren Ausbildung dürfen nur Dichtstoffe mit einer zulässigen Gesamtverformung von mind. 20 % (für die Innenseite), 25 % (auf der Außenseite) verwendet werden. Bei der Fugenausbildung mit Dichtstoffen ist eine Dreiflankenhaftung unzulässig.
  • Als Hinterfüllmaterialien sind Hinterfüllprofile, beispielsweise PE-Rundschnüre, Vierkantprofile, etc. zu verwenden. Das Hinterfüllprofil muss eine gleichmäßige, gerade bzw. konvexe Begrenzung der Fugentiefe sicherstellen.

Auf der Homepage dataholz.eu sind im Bereich Fenstereinbaumaterialien Dichtstoffe gelistet, die diese Anforderungen erfüllen - siehe weiterführende Links.

Angeführte Normen:

ÖNORM B 5320 Einbau von Fenstern und Türen in Wände - Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster-/Türanschlusses (Ausgabe: 2020)

ÖNORM EN 15651-1 Fugendichtstoffe für nicht tragende Anwendungen in Gebäuden und Fußgängerwegen - Teil 1: Fugendichtstoffe für Fassadenelemente (Ausgabe: 2017)


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