Brandschutzanforderung REI 90 und A2
Frage:
Was bedeutet die Brandschutzanforderung REI 90 und A2?
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Nr.: 2761
Antwort der Experten:
Laut OIB-Richtlinie 2 müssen brandabschnittsbildende Bauteile ab der Gebäudeklasse 3 die Brandschutzanforderung „REI 90 und A2“ erfüllen. Dies bedeutet, dass neben dem Feuerwiderstand REI 90 auch der Nachweis erfüllt werden muss, dass nach einer 90-minütigen Brandbeanspruchung die wesentlichen Bestandteile der Konstruktion „keinen Betrag zum Brand“ leisten und nicht selbst zur Brandlast werden. Dieser Nachweis wird über eine Brandprüfung gemäß der ÖNORM B 3800-9 erbracht.
Im Zuge des Forschungsprojektes dataholz-build-up der Holzforschung Austria wurden verschiedene Wandbauteile gemäß der ÖNORM B 3800-9 geprüft.
Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass bereits minimale Ausführungsfehler der GKF-Stöße/ -Überlappungen, gerade in den Eckbereichen des Wandelementes zu einem Einbrand in die Konstruktion und somit zu einem negativen Prüfergebnis führen können. Deshalb ist bei Eckbereichen (z.B. Leibung) ein besonderes Augenmerk auf eine korrekte und gewissenhafte Montage der GKF-Beplankungen zu legen, um das Kriterium „REI 90 und A2“ zu erfüllen.
Die gemäß ÖNORM B 3800 freigegebenen „REI 90 und A2“ Bauteile sind auf www.dataholz.eu zu finden.