Ausführung von nicht hinterlegten, so genannten „fliegenden Stößen“ bei OSB-Platten

Frage:

Ist die Ausführung von nicht hinterlegten, so genannten „fliegenden Stößen“ bei den OSB-Platten bei aussteifenden Wänden zulässig?

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Nr.: 2478


Antwort der Experten:

Sofern die Aussteifung der Wandelemente über eine Beplankung durch Holzwerkstoffplatten wie z.B. OSB-Platten erfolgt, sind freie Plattenränder (fliegende Stöße) nicht ohne Weiteres zulässig. Dies gilt gleichermaßen für Außen­wände und tragende/aussteifende Innen­wände. Gemäß ÖNORM B 2320 sind fliegende Stöße bei tragenden Beplankungen nur dann zulässig, sofern hierfür ein statischer Nachweis gemäß ÖNORM B 1995-1-1 vorliegt. Dabei können auch Zusatzmaßnahmen gewählt und bemessen werden, wie z.B. die schubsteife Ausführung von Beplankungsstößen mit speziellen Wellennägeln, für die ein entsprechender Nachweis vorliegt. 

Liegt kein statischer Nachweis vor, sind diese Plattenstöße zu hinterlegen und entsprechend zu befestigen oder durch die Verwendung von großformatigen Platten zu vermeiden. Diese werden so verlegt, dass jeweils eine ganze Platte über die volle Geschoßhöhe und über zumindest zwei Gefache in der Breite reicht. Bei dieser Ausführung gibt es nur senkrechte Plattenstöße, welche ausschließlich auf senkrechten Rahmenhölzern liegen.

Angeführte Normen:
ÖNORM B 2320 Gebäude aus Holz - Technische Anforderungen (Ausgabe: 2022)
ÖNORM B 1995-1-1 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau - Nationale Festlegungen zur Umsetzung der ÖNORM EN 1995-1-1, nationale Erläuterungen und nationale Ergänzungen (Ausgabe: 2019)

Abgelegt unter der Kategorie: OSB Rahmenbauweise Bemessung Wand

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