Anforderung/Verarbeitung - Wärmedämmverbundsysteme WDVS Holzfaserdämmplatte
Frage:
1. Welche Anforderungen werden in Österreich an WDVS auf Basis Holzfaserdämmplatten gestellt?
2. Ist es zulässig, auf einem Holzuntergrund eine Holzfaserdämmplatte mit entsprechender CE-Kennzeichnung mit einem beliebigen Putzsystem zu beschichten, wenn der Putzhersteller für das System garantiert (das Gesamtsystem hat keine CE-Kennzeichnung bzw. ETA)?
3. Wird bei der Herstellung eines WDVS auf Basis Holzfaserdämmplatten eine Differenzierung in der normativen bzw. baurechtlichen Regulierung zwischen der Fertigung im Werk und der Montage auf der Baustelle getroffen?
4. Gibt es in den Regelwerken unterschiedliche Anforderungen an Neubauten und Sanierungen?
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Nr.: 2661
Antwort der Experten:
_ad 1 Die Anforderungen an Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) sind in Österreich in der Baustoffliste ÖE-Liste geregelt – Pkt. 4.3. „Wärmedämmverbundsysteme“.
"Wärmedämmverbundsysteme auf Holzuntergrund" sind in der ÖE-Liste im Punkt 4.3.5 geregelt. Dort sind die wesentliche Merkmale angeführt und es wird auf das Bezugsdokument EAD 040089-00-0404 verwiesen. Die darin angeführten Leistungsanforderungen sind zu erfüllen.
"Wärmedämmverbundsysteme auf mineralischen Untergrund" sind in der ÖE-Liste in den Punkten 4.3.1 bis 4.3.4 geregelt. Die Grundlage für die Nachweise ist laut ÖE-Liste die ÖNORM B 6400-3 Ausgabe 2017 und die ETAG 004 (verwendet als EAD).
Gemäß ÖNORM B 6400-3 wird bei Wärmedämmverbundsystemen auf mineralischen Untergrund zwischen folgenden Systemen unterschieden (betrifft nur die Baustellenfertigung und keine Werksfertigung).
- System I (geklebt)
- System II (geklebt und zusätzlich mechanisch befestigt
- System III mechnisch befestigt und zusätzlich geklebt)
- System IV (ausschließlich mechnisch befestigt)
_ad 2 Hat der Systemanbieter die erforderlichen Nachweise mit unterschiedlichen Putzsystemen gemäß EAD erbracht und wurde dies von der notifizierten Stelle (z.B. OIB) bestätigt, dann ja.
Liegen weder Nachweise noch Bestätigung vor, dann nein.
_ad 3 Ja, es gibt Unterschiede bei den Anforderungen zwischen Verarbeitung im Werk und Baustellenfertigung.
Baustellenfertigung: Anforderungen an die Verarbeitung von WDVS sind in der ÖNORM B 6400 Teil 1 geregelt. Sie gilt ausschließlich für geklebte sowie für geklebte und zusätzlich mechanisch befestigte WDVS. Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Norm sind Dämmsysteme auf Basis Europäisch Technischer Bewertungen mit Holzfaserdämmplatten, die direkt auf den Holzrahmenbau aufgebracht werden. Hier sind die allgemeinen Verarbeitungsrichtlinien des Systemgebers heranzuziehen.
Fertigung im Werk: Bei Werksfertigungen bzw. Teilfertigungen im Werk muss gemäß ÖNORM B 2320 eine Verarbeitungsanleitung des Systemgebers für das jeweilige Werk vorliegen (werkspezifische Verarbeitunsrichtlinie).
_ad 4 Hinsichtlich Sanierung und Neubau wird in diesen Regelwerken kein Unterschied getroffen und auch nicht hinsichtlich der Aufbringung des WDVS (ob werkseitig oder auf der Baustelle).
Angeführte Normen:
ÖNORM B 6400-3 Außenwand-Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS)
Teil 3: Mindestanforderungen für die Verwendung (Ausgabe 2017)
ÖNORM B 6400-1 Außenwand-Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) - Teil 1: Planung und Verarbeitung (Ausgabe 2017)
ÖNORM B 2320 Gebäude aus Holz - Technische Anforderungen (Ausgabe: 2022)