Zuluftöffnungen bei Holzfassade mit offenen Fugen
Anonym: Sind bei einer hinterlüfteten Lärchenholz-Rombusschalung mit einem Abstand von ca. 1cm zwischen den Latten zusätzliche Zu- und Abluftöffnungen erforderlich?
Antwort
Laut ÖNORM B 8110-2 (Wärmeschutz im Hochbau - Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz) gilt eine Verkleidung als hinterlüftet, wenn der ständig freibleibende Hinterlüftungsspalt zwischen massiver Bauteilschicht bzw. Dämmschicht und Verkleidung mindestens 2 cm beträgt und die freibleibenden Zu- und Abluftquerschnitte jeweils mindestens 150 cm² je Meter Verkleidung betragen. Sofern horizontale Querriegel im Hinterlüftungsspalt erforderlich sind, ist der Zu- und Abluftquerschnitt unterhalb und oberhalb des Querriegels sicherzustellen.
Bei der Ausführung einer Rombusschalung mit einem Abstand von ca. 1 cm ist die erforderliche Belüftung gewährleistet und somit keine zusätzliche Zu- und Entlüftung erforderlich.
Es ist aber zu beachten, dass der dahinter liegende Bauteil auf jeden Fall regendicht ausgeführt wird, das heißt der Einsatz einer diffusionsoffenen und UV-stabilen Folie ist erforderlich. Auf ein Insektenschutzgitter kann bei einer offenen Holzfassade verzichtet werden.
