Zulässige Holzfeuchte von Wänden im Holzrahmenbau?
08.12.2009 | Nr.: 822
Mein Holzriegelhaus besitzt eine Feuerwand. An dieser nicht belüfteten Stelle würden mich die zul. Feuchtigkeitswerte des am 'Boden' liegenden Balken interessieren.
Anonym:Antwort
Laut ÖNORM B 2320 "Wohnhäuser aus Holz" darf der Feuchtigkeitsgehalt des Holzes von Wänden, Decken und Dach, welches eingebaut und verkleidet wird, zur Zeit der Aufbringung von Putz und Verkleidung nicht mehr als 18 % betragen.
Bezüglich Feuchtigkeit aus dem Baugrund ist anzumerken, dass Holz niemals mit dem Erdreich in Verbindung kommen darf. Daher ist bei Wohnhäusern aus Holz eine Sockelhöhe von mindestens 30 cm sicherzustellen und darf nur dann unterschritten werden, wenn besondere technische Vorkehrungen, wie z.B. Drainagen zum Schutz des Holzes, im Speziellen der Schwellenkonstruktion getroffen werden. Sie darf aber niemals unter dem Außenniveau eingebaut werden. Weiters muss gegenüber dem Unterbau (z.B. Kellerdecke) eine Abdichtung mit geeigneten Materilien wie Bitumenbahnen u. dgl. erfolgen.
