Welche Baustoffe aus Holz brauchen eine bzw. keine CE-Kennzeichnung?
06.12.2007 | Nr.: 237
Antwort
Baustoffe, für die die CE-Kennzeichnung verpflichtend ist:
Holzwerkstoffe
(OSB, Faserplatten, Sperrholz, LVL, Massivholzplatten, (zementgebundene) Spanplatten)
Nach ÖNORM EN 13986 „Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen“ ist die CE-Kennzeichnung seit 1. April 2004 verpflichtend.Hobelwaren
Gemäß ÖNORM EN 14915 „Wand- und Deckenbekleidung aus Massivholz im Innen- und Außenbereich“ besteht seit 1. Juni 2008 eine CE-Kennzeichnungspflicht.
Baustoffe, für die die CE-Kennzeichnung möglich ist:
Konstruktionsholz
Die ÖNORM EN 14081-1 „Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt“ sieht seit 1. September 2006 eine mögliche, ab 1. September 2012 eine verpflichtende CE-Kennzeichnung vor.Brettschichtholz
Nach ÖNORM EN 14080 „Holzbauwerke – Brettschichtholz“ ist die Anwendung der CE-Kennzeichnung seit 1. April 2006 möglich und wird mit 1. Dezember 2011 verpflichtend. Die Norm wird zur Zeit überarbeitet.
In Deutschland ist die EN 14080 noch nicht baurechtlich eingeführt und der Einsatz von, nach dieser Norm produziertem, CE-gekennzeichnetem Brettschichtholz nicht erlaubt. Das heißt, für den deutschen Markt ist noch immer das Ü-Zeichen erforderlich.Brettsperrholz
Dazu ist noch keine europäische Norm vorhanden. Die CE-Kennzeichnung ist im Rahmen einer Europäisch Technischen Zulassung möglich. Beim Einbau von Brettsperrholz in ÜA-pflichtige Bauteile ist jedoch eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. In Deutschland wurden für mehrere Firmen Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Institutes für Bautechnik ausgestellt.
Baustoffe ohne CE-Kennzeichnung:
Keilgezinktes Bauholz
Zur Zeit legt die ÖNORM EN 385 „Keilzinkenverbindungen im Bauholz - Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung“ von Keilzinkenverbindungen im Bauholz fest. Hier gibt es keine CE-Kennzeichnung, die diesbezügliche Norm ist noch in Bearbeitung.Lamellenbalken (Duo-, Triobalken)
Hierfür ist keine europäische Norm vorhanden. In Deutschland gibt es eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Z-9.1-440) des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt), in Österreich gelten die Vorschriften des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) für Lamellenbalken, die in ÜA-pflichtige Bauteile eingebaut werden. Für den Lamellenbalken selbst gibt es kein ÜA-Zeichen.
