Was ist ein CE-Zeichen?

Rubrik: CE

03.12.2007 | Nr.: 243


Antwort

Um einheitliche Sicherheitsanforderungen für Produkte zu schaffen und um Handelshemmnisse abzubauen wurde in den achtziger Jahren zur Verwirklichung des freien Warenverkehrs von der Europäischen Union die CE - Kennzeichnung für die Produktsicherheit eingeführt. Diese ist seither Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen eines Produktes im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Abkürzung CE bedeutet "Communauté Européenne" und weist aus, dass das Produkt mit der/den jeweils zutreffenden Europäischen Richtlinie(n) konform ist. Diese Richtlinien legen die grundlegenden Anforderungen bezüglich Gesundheit und Sicherheit fest.
Die Bauproduktenrichtlinie regelt die CE – Kennzeichnung für alle Produkte, die dauerhaft in ein Bauwerk eingebaut werden und für die eine harmonisierte technische Spezifikation (harmonisierte Norm hEN oder europäisch technische Zulassung ETZ) vorliegt.
Im Holzbereich betrifft dies derzeit folgende Produkte:

 

Produkt

Norm

Beginn der
Anwendung

Verpflichtend
ab/seit

Holzwerkstoffe

ÖN EN 13986

01.06.2005

01.06.2006

Laminat-Bodenbeläge

ÖN EN 14041

01.01.2006 

01.01.2007

Brettschichtholz

ÖN EN 14080

01.04.2006

01.12.2011

Festigkeitssortiertes Bauholz

ÖN EN 14081-1

01.09.2006

01.09.2012

Vorgefertigte Fachwerkträger
mit Nagelplatten

ÖN EN 14250

01.09.2005

01.10.2010

Parkett und Holzfußböden

ÖN EN 14342

01.03.2006

01.03.2010

Fenster und Außentüren

ÖN EN 14351-1

01.02.2007

01.02.2010

Furnierschichtholz für
tragende Zwecke

ÖN EN 14374

01.09.2005

01.09.2006

Wand- und Deckenbekleidungen
aus Massivholz im Innen- und
Außenbereich

ÖN EN 14915

01.06.2007

01.06.2008

Bausätze für den Holzrahmenbau

ETAG 007

24.05.2002

24.05.2004

Leichte Holzbauträger und -stützen

ETAG 011

16.10.2002

16.10.2004

Bausätze für Blockhäuser

ETAG 012

28.02.2003

28.02.2005

Vorgefertigte tragende Tafeln aus
Holz und Holzwerkstoffen

ETAG 019

02.11.2005

02.11.2007

Für harmonisierte Normen und Leitlinien für europäische technische Zulassungen wird eine Übergangsfrist ("Koexistenzperiode") bis zu deren verbindlicher Anwendung festgelegt. Während dieser Übergangsfrist sind die neuen Regelwerke zwar schon anwendbar und damit die CE-Kennzeichnung möglich, es besteht dafür jedoch noch keine Verpflichtung. Nach Ablauf der Koexistenzperiode müssen die in den jeweiligen Normen erfassten Produkte mit dem CE-Zeichen versehen werden.

 

(Quelle: OIB)