Was bedeutet REACH und wie ist die Holzindustrie davon betroffen?
13.01.2009 | Nr.: 624
Was bedeutet REACH und wie ist die Holzindustrie davon betroffen?
Anonym:Antwort
Die neue Chemikalienverordnung REACH der Europäischen Union, die mit 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, stellt eine Herausforderung für Gewerbe und sämtliche Sparten der produzierenden Industrie dar.
Hinter dem Schlagwort REACH verbergen sich die Begriffe Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien. Mit der Umsetzung der Verordnung geht eine umfassende Reform des bestehenden Europäischen Chemikalienrechts einher.
Von REACH betroffen sind nicht nur Chemikalien-Hersteller, sondern jedes gewerbliche Unternehmen, das chemische Stoffe als solche, Stoffe in Zubereitungen sowie Stoffe in Erzeugnissen in Verkehr bringt, verwendet oder verarbeitet.
Auch für die Holzbranche, die in der Regel der Gruppe der „Nachgeschalteten Anwender“ zuzuordnen ist, entstehen mit REACH Verpflichtungen. Meist wird es sich dabei um Informationspflichten handeln. Werden aber Stoffe zur weiteren Herstellung von Zubereitungen oder Erzeugnissen aus dem Nicht-EU-Raum importiert, oder erfolgt eine Herstellung von Erzeugnissen, aus denen im Zuge ihrer Verwendung Stoffe in einer Menge von mehr als einer Jahrestonne freigesetzt werden können, so sind auch Registrierungspflichten zu erfüllen.
In die Kategorie Hersteller von Erzeugnissen fällt beispielsweise die Holzwerkstoff- oder die Möbelindustrie. Zubereitungen werden im Bereich der Lacke- und Anstrichmittel aber auch in der Holzschutzmittelsparte produziert. Was die Holzschutzmittel betrifft, so sind zwar ihre bioziden Wirkstoffe von REACH ausgenommen (gesondert im Biozidproduktegesetz geregelt), nicht aber alle übrigen Inhaltsstoffe der Produkte.
In der Broschüre "REACH in der Holzindustrie", die von holzverarbeitenden Betrieben und verwandten Branchen als Leitfaden zur Umsetzung der REACH Verordnung herangezogen werden kann, haben Experten der Holzforschung Austria die wesentlichen Punkte der Verordnung sowie holzrelevante Fallbeispiele zusammengefasst. Diese steht Ihnen nachfolgend als pdf-Datei zur Verfügung.
