Wann ist ein Insektenschutzgitter bei hinterlüfteter Holzfassade notwendig?

Anonym: Wann ist ein Insektenschutzgitter bei hinterlüfteter Holzfassade nötig (geschlossene bzw. offene Schalung)? Gibt es hierzu Bestimmungen in der Norm?

06.09.2011 | Nr.: 381

Kategorie: Holzfassaden, Konstruktiver Holzschutz

Antwort

Grundsätzlich wird empfohlen Zu- und Abluftöffnungen bei hinterlüfteten Holzfassaden mit Insektenschutzgittern (Maschenweite mindestens 3 mm, maximal 5 mm) auszuführen, da diese Hinterlüftungsquerschnitte sonst einen optimalen Nistplatz für größere Insekten darstellen. Bei offenen Leistenfassaden kann auf ein Insektenschutzgitter auch unter der gesamten Fassadenfläche verzichtet werden.

Normative Bestimmungen gibt es dahingehend nur für vorgefertigte Bauteile in der ÖNORM B 3804 (Holzschutz im Hochbau - Gebäude, errichtet aus vorgefertigten Holzbauteilen - Voraussetzung für die Reduktion von chemischen Holzschutzmaßnahmen). Diese Norm regelt entwurfsbedingte, konstruktions-, be- und verarbeitungstechnische Vorkehrungen, die den Zutritt von holzzerstörenden Insekten zu verdeckt angeordnetem Holz verhindern.