Verwendung von Splintholz (Lärche) bei Balkon- und Terrassenbelägen
Anonym: Soll man das Splintholz ( Lärche) für einen Balkon, der der Witterung ausgesetzt ist, entfernen, oder reicht ein (chem.) Holzschutz? Wenn ja, welcher? Wie ist die Situation bei einem Terrassenboden aus Lärche?
Antwort
Für die Lebensdauer von Holzbauteilen im Außenbereich ist in erster Linie die richtige Konstruktion ausschlaggebend.
Tragende Holzbauteile, welche im Außenbereich, nicht unter Dach, ständig oder wiederholt der Witterung, aber nicht im Erdkontakt eingesetzt sind, sind gemäß ÖNORM B 3802-2 (Holzschutz im Hochbau, Chemischer Schutz des Holzes) in die Gebrauchsklasse 3 einzustufen.
Gemäß dieser Norm ist für tragende Bauteile aus Holz im bewitterten Außenbereich ein vorbeugender chemischer Schutz gegen Insekten sowie holzzerstörende und holzverfärbende Pilze gefordert.
Alternativ dazu können auch splintfreie Farbkernhölzer mit der natürlichen Dauerhaftigkeit 1 oder 2 (gemäß EN 350-2 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz, Teil 2: Leidfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa) ohne zusätzliche Holzschutzmaßnahmen eingesetzt werden.
Lärchenholz (splintfrei) hat gemäß ÖNORM EN 350-2 die Dauerhaftigkeitsklasse 3-4. Demnach entspricht der Einsatz von unbehandelter Lärche für frei bewitterte Balkone (die Tragkonstruktion betreffend) nicht den normativen Anforderungen.
Eine aktuelle Forschungsarbeit (Rapp et al., 2010) aus Deutschland ist gerade hinsichtlich der Ermittlung der Dauerhaftigkeit in einer dem Holzeinsatz üblichen Einbausituation im Laufen. Die bisherigen Ergebnisse nach 8 Jahren Laufzeit dieses Feldversuches ergaben für die Lärche die Dauerhaftigkeitsklasse 2 (statt 3 – 4 lt. Norm) – deshalb könnte die Lärche in der Einbausituation der Gebrauchsklasse 3 (direkt bewittert, aber ohne Erdkontakt) eingesetzt werden.
Für einen Terrassenbelag kann die Sortierempfehlung des Verbundes der europäischen Hobelindustrie (VEH) herangezogen werden. Laut dem Merkblatt der VEH (Holzqualität für Terrassenbeläge aus europäischer und sibirischer Lärche - Technisches Merkblatt, siehe Anhang) ist bei der Sortierung VEH AB - diese gilt als Standard-Sortierung - ein gewisser Splintanteil erlaubt (siehe Datenblatt). Allerdings ist das Splintholz im bewitterten Außenbereich als nicht dauerhaft anzusehen (Dauerhaftigkeitsklasse 5).
In der Broschüre „
Balkone und Terrassenbeläge aus Holz“, herausgegeben von der Holzforschung Austria, können Sie ausführlichere Detailinformationen nachlesen.
Literatur:
Rapp, Andreas et al.: Natürliche Dauerhaftigkeit verschiedener Holzarten, Ergebnisse aus acht Jahren Feldversuch, in: Wiener Holzschutz Tage 2010, Tagungsband, Wien, 2010

Die tragenden und aussteifenden Bauteile eines Balkons (rot) benötigen nach ÖNORM B 3802-2 einen Holzschutz. Für untergeordnete Bauteile, wie z.B. Blumentröge (gelb) gibt es in den Normen keine Richtlinien, Holzschutzmaßnahmen sind für diesen Bereich, durch eine hohe mögliche Belastung durch die Bepflanzung, empfehlenswert.
- Dateien:
- veh merkblatt technik laerchenterrasse (96 KB)
- Holzschutzmittelverzeichnis 2012 (417 KB)
