Verwendung von EPS-Platten (Expandierten Polystyrol) auf Holzmassiv-Außenwänden

Anonym: Gibt es Gründe, die gegen eine außenseitige Verwendung von EPS/ XPS -Dämmplatten bei Massivholz-Außenwänden (z.B. Brettsperrholzwänden) bei Wohngebäuden sprechen? Können EPS-Platten mit einem µ-Wert = 20 - 100 eingesetzt werden?

24.06.2011 | Nr.: 1162

Kategorie: Hartschaumdämmstoffe, Außenwand, Massivholzbauweise

Antwort

Grundsätzlich sind EPS-Platten außenseitig in Kombination mit Massivholz-Außenwänden wie folgt möglich.

1.    als Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

Zu beachten ist, dass die schallschutztechnischen Anforderungen mit einem WDVS auf EPS nicht immer erfüllt werden können. Um den Schallschutz des Aufbaus dahingehend zu verbessern, kann zusätzlich innenseitig eine vorgesetzte gedämmte Installationsebene (z. B. mit einem Schwingbügel) ausgeführt werden.

Hinsichtlich des Brandschutzes kann es z.B. bei Gebäudeabschlusswänden oder an Grundstücksgrenzen sein, dass ein WDVS auf EPS die gestellten Anforderungen hinsichtlich des Feuerwiderstandes oder auch der Brandklasse nicht erfüllen. 

Aus feuchteschutztechnischer/ diffusionstechnischer Sicht können EPS-Platten mit einem µ-Wert von 20-100 eingesetzt werden. Wichtig dabei ist die konvektionsdichte Ausführung der Massivholzwand. 
Die Befestigung der EPS-Platten erfolgt in der Regel mittels (vollflächiger) Verklebung und Verdübelung.

2.    als Dämmstoff mit einer Brandklasse von mind. D/bzw. E  bei belüfteten oder hinterlüfteten Fassaden

Hinsichtlich des Brandverhaltens ist bei Gebäuden mit hinterlüfteten bzw. belüfteten Fassaden der Einsatz von EPS-Platten in der Be- bzw. Hinterlüftungsebene laut OIB Richtlinie 2 (2007) und ÖNORM B 3806 nur mit einer Brandklasse von mind. D zulässig. EPS-Platten mit einer Brandklasse E als Einzelkomponente sind hier nicht zulässig. Die Erfüllung der Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen sind entweder durch die Prüfung des Systems (hinterlüftete Fassade) oder durch die Prüfung der Einzelkomponenten (Dämmstoff) nachzuweisen. Allerdings ist gemäß der OIB Richtlinie 2 (Ausgabe: 2011) für den Einsatz in der Gebäudeklasse 1 (GK 1) die Verwendung eines Dämmstoffes mit der Brandklasse E zulässig (Tabelle 1a der OIB RL 2 Ausgabe Oktober 2011 - Revision Dezember 2011, www.oib.or.at).