Versiegelung von Schnittflächen
Anonym: Müssen bei Terrassenböden die Schnittflächen versiegelt werden?
Es handelt sich um das Holz Massaranduba.
Antwort
Die Hirnholzschnittflächen von Terrassenbelägen werden üblicherweise nicht versiegelt.
Lediglich bei beschichteten Brettern wird, um hier die Wasseraufnahme und eine damit verbundene Feuchteunterwanderung der Beschichtung und Rissbildung zu vermindern, eine Versiegelung der Hirnholzenden vor der Beschichtung empfohlen.
Die Beschichtung von häufig genutzten Terrassenböden wird jedoch nicht empfohlen, da hier die mechanische Belastung sehr hoch ist und es dadurch leichter zu Beschädigungen der Beschichtung kommt. Diese beeinträchtigen einerseits das optische Erscheinungsbild und ermöglichen andererseits eine erhöhte Feuchteaufnahme des Holzes, die meist nur schwer wieder austrocknen kann. Aufgrund der hohen Feuchtigkeit ist dann die Gefahr eines Befalls von holzzerstörenden Pilzen sehr groß. Somit entsteht für die Beschichtung von Terrassenbrettern ein hoher Wartungsaufwand.
Sollte eine Beschichtung jedoch unbedingt erwünscht sein, sind hierfür deckende Beschichtungssysteme (Schichtdicke kleiner als 60 μm) zu empfehlen. Diese erreichen bei der sehr hohen Witterungsbeanspruchung die höchsten Dauerhaftigkeiten und Farbunterschiede können durch Wartungsanstriche ausgeglichen werden. Sehr helle Farbtöne sind aufgrund der Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzung zu vermeiden.
Weitere Informationen zu Terrassenbelägen und Holzbalkonen sowie einen ausführlichen Konstruktionskatalog finden Sie in der Broschüre "
Balkone und Terrassenbeläge aus Holz" der Holzforschung Austria.
