Verkleben von Holzfaserdämmplatten auf Massivholzelementen

Anonym: Ist das Verkleben von Holzfaserdämmplatten auf Massivholzelementen als verputzbare Fassade bzw. als zusätzliche Dämmschicht bei einer hinterlüfteten Fassade oder auch als Installationsebene möglich bzw. zulässig?

13.09.2011 | Nr.: 420

Kategorie: Außenwand, Fassaden, Holzweichfaserdämmplatte

Antwort

Für den Einsatz von Holzfaserdämmplatten als verputzbare Fassade gibt es von verschiedenen Firmen zugelassene Wärmedämmverbundsysteme (Europäische technische Zulassung - ETZ). In diesen Zulassungen sind sowohl der Untergrund als auch die möglichen Befestigungsmittel geregelt. Keine der momentan gültigen Zulassungen lässt ein Verkleben der Holzfaserdämmplatte als alleinige Befestigung zu. Eine zusätzliche mechanische Befestigung (Verdübelung, Klammern, etc.) ist vorzusehen.

Auch bei der Herstellung einer hinterlüfteten Fassade können die Holzfaserdämmplatten auf die Massivholzelemente verklebt werden. Die Lattung (der Hinterlüftung) wird üblicherweise durch die Dämmplatte hindurch mit der Massivwand verschraubt. Diese Befestigung ist auch bei einer Verwendung als Installationsebene möglich. Eine Abklärung mit dem jeweiligen Plattenhersteller ist jedenfalls anzuraten.

Beim Einsatz von Holzfaserdämmplatten bei hinterlüfteten Fassaden sind die baurechtlichen bzw. normativen Anforderungen hinsichtlich Brandschutz zu berücksichtigen (siehe ähnliche Fragen).