Sind Betonschalungsplatten mit Phenolharzbeschichtung für den Möbelbau zulässig?

Rubrik: Möbel

14.02.2008 | Nr.: 365

Sind Betonschalungsplatten mit Phenolharzbeschichtung für den Möbelbau zulässig?
Welche Gefahren sind zu beachten?

Alfred Kohlhofer (Architekt, Planer):

Antwort

Bezüglich der Zulässigkeit von Werkstoffen für Holzmöbel ist grundsätzlich die maximal zulässige Emission von Formaldehyd zu beachten. Laut Formaldehydverordnung (BGBL.Nr. 194/1990) darf die Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Raumluft eines Prüfraumes 0,1 ppm nicht überschreiten.
Grundlegend dürfen in Österreich gar keine Produkte in Verkehr gebracht werden, die diesen Wert überschreiten. Nachdem reine Betonschalungsplatten aber nicht CE-kennzeichnungspflichtig sind, liegen darüber auch keine Nachweise vor. Deshalb sollten vor dem Einsatz entsprechende Nachweise eingefordert werden.
Bei der konstruktiven Ausführung sollten die Anforderungen der Normenserie ÖNORM A 1610 "Möbel - Anforderungen" Teil 1-12 beachtet werden.