Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit
Anonym: Wann ist eine feuchtigkeitssperrende Schicht im Holzbau notwendig?
10.06.2011 | Nr.: 1157
Kategorie: Konstruktiver Holzschutz, Bauteilanschlüsse, Außenwand, HolzschutzAntwort
Im Sockelbereich (z.B. Kellerdecke, Fundamentplatte) ist laut ÖNORM B 2320 (Wohnhäuser aus Holz - Technische Anforderungen) immer eine Abdichtung bzw. Sperrschicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Unterbau anzuordnen. Diese muss in Form von geeigneten Materialien wie z. B. Bitumenbahnen und dgl. erfolgen (ein alleiniger Anstrich des Schwellenbereiches ist nicht ausreichend).
Generell dürfen laut ÖNORM B 3804 (Holzschutz im Hochbau - Gebäude, errichtet aus vorgefertigten Holzbauteilen - Voraussetzung für die Reduktion von chemischen Holzschutzmaßnahmen) Holzbauteile auf Bauteile, die Feuchtigkeit übertragen können (z.B. Mauerwerk, Beton) nur dann aufgelegt oder versetzt werden, wenn bauseitig Vorkehrungen (z.B durch eine feuchtigkeitssperrende Schicht) getroffen wurden, die als Schutz gegen Feuchtigkeit fungieren.
Zusätzlich zum Schutz gegen „aufsteigenden Feuchtigkeit“ ist im Sockelbereich besonders auch auf den „Spritzwasserschutz“ zu achten.
