Rechnerischer Nachweis für Hinterlüftungen

Anonym: Meine Frage bezieht sich auf rechnerische Nachweise von Hinterlüftungsebenen (Konterlatten) von nicht ausgebauten Dächern. Welche Norm ist dafür heranzuziehen, bzw. welche Norm gilt für die Berechnung der Belüftung von nicht ausgebauten Dächern/Spitzböden?

05.03.2012 | Nr.: 1294

Kategorie: Dach, Bauphysik

Antwort

Leider werden in der ÖNORM B 4119:2010 (Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen) keine Berechnungshinweise auf die Bemessung der Hinterlüftungsebene gegeben. Interne messtechnische Untersuchungen und Vergleichsrechnungen der Holzforschung Austria zeigen jedoch, dass der Berechnungsansatz gemäß Liersch (1986) bzgl. dem Luftvolumenstrom in Hinterüftungsebenen recht gute Ergebnisse liefert. 

In der ÖNORM B 4119:2010 finden sich Pauschalangaben zu Mindestkonterlattenhöhen (siehe Tabelle 2) in Abhängigkeit von Sparrenlänge, Dachneigung und Schneelast.

Für die Berechnung der Belüftung von Spitzböden gibt es keine Regelwerke, bzw konkreten Kennwerte. Auf eine ausreichende Belüftung ist zu achten - Ausführungsbeispiele (Detailvorschläge) siehe ÖNORM B 4119:2010, Anhang A.

Literatur:

Liersch
, K. W. (1986): Belüftete Dach- und Wandkonstruktionen Band 3. Dächer. Bauphysikalische Grundlagen des Wärme- und Feuchteschutz. 4 Bände. Wiesbaden: Bauverl.

Tabelle 2, Quelle: ÖNORM B 4119:2010