Ist der Holzkern bei Sortierung VEH AB zulässig?

Rubrik: Lärche, Hobelwaren

23.06.2009 | Nr.: 761

Ist der Holzkern in einem Terrassenbelag zulässig? Habe einem Kunden Sib. Lärche geliefert, nun gibt es lange Risse über die ganze Dielenlänge, ist das eine Reklamtion? die Sortierung ist VEH AB

Johannes Cvelf (Sonstiger: Holzhandel):

Antwort

Die Güterichtlinien für gehobelte Profile des VEH (Verband der Europäischen Hobelindustrie) schreiben bei den Sortierbestimmungen für Lärche folgendes vor: 

VEH A, Lärche

VEH B, Lärche

Markröhre

zulässig bei 15% der Ware, an der Sichtfläche bis max. 30% der Brettlänge und 5 mm Breite

zulässig

Risse

zulässig bei 15% der Ware, nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche; durchgehende Endrisse nicht länger als 30 mm; bei 40% der Ware, durchgehende Endrisse nicht länger als die Breite des Stückes.
Ringschäle ist nicht zulässig.

zulässig sind nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche; durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes.
Ringschäle ist nicht zulässig.

Die Sortierklasse VEH AB entspricht einem Sortierklassenanteil von 30% VEH A und 70% VEH B.