Müssen Brandschutzbohlen zertifiziert sein?
Wolfgang Flatscher (Sonstiger: Techniker): Müssen Brandschutzbohlen zertifiziert werden oder ist eine Produktion nach ÖNORM B3020 ausreichend?
Unter welchen Voraussetzungen erreicht die Brandschutzbohle eine Feuerwiderstandsklasse von REI 30?
23.05.2011 | Nr.: 1146
Kategorie: Brandverhalten von Baustoffen, Brandschutztechnische Anforderungen an Einbauten, ZertifizierungAntwort
Ist der Betrieb, welcher die Brandschutzschalung produziert, Mitglied beim „Verband der Europäischen Hobelindustrie“ (VEH), wird dieser mindestens einmal jährlich von einer akkreditierten Prüf- und Überwachungsstelle fremdüberwacht. Im Zuge dieser Überwachung muss das Sortiment der Hobelware den allgemein anerkannten technischen Regeln und allgemein anerkannten Güterichtlinien oder Normen entsprechen.
Der Betrieb ist somit berechtigt das VEH-Gütezeichen zu führen. Mit diesem Gütezeichen garantiert der Herstellbetrieb die Einhaltung der Normen und der Güterichtlinie des Verbandes. Ein spezielles Zertifikat rein für Brandschutzbohlen wird jedoch nicht ausgestellt.
Werden Brandschutzbohlen demzufolge gemäß ÖNORM B3020 gefertigt, können diese als Brandschutzbohlen bezeichnet werden.
Demnach weist das Profil P einen Feuerwiderstand von EI 30 auf. Wobei das Profil S nur in Kombination mit zusätzlichen Bauteilschichten (z.B. einer Gipsfaserplatte, Trockenestrich,…) mit einem Feuerwiderstand EI 30 (gemäß ÖNORM EN 13501-2) klassifiziert werden darf.
Zum Erreichen der Feuerwiderstandsklasse REI30 ist laut ÖNORM B3020 (Ausgabe 2011) ein Tragfähigkeitsnachweis (R) entsprechend der ÖNORM EN 1995-1-2 durch zu führen. Dieser Nachweis gilt für Brandschutzbohlen aus Nadelholz mit dem Profil P.


