Welche Mindestdachneigung ist in der Steiermark vorgeschrieben?

08.02.2010 | Nr.: 885

Kategorie: Flachdach

Antwort

Laut ÖNORM B 7220 (Dächer mit Abdichtungen - Verfahrensnorm) muss die Unterkonstruktion bzw. der Untergrund eines Daches zur Ableitung des Niederschlagswassers eine durchgehende Neigung von mindestens 1° (1,8 %) besitzen. Es wird jedoch auch angemerkt, dass bei Untergründen unter 3° Neigung mit verbleibendem Niederschlagswasser und Pfützenbildung zu rechnen ist und zur Vermeidung stehender Wassermengen größere Neigungen zu wählen sind.

Die vorgeschriebene Mindestdachneigung variiert auch mit der Dachdeckung. Laut ÖNORM B 2221 (Bauspenglerarbeiten - Werkvertragsnorm) darf für Dächer mit Blecheindeckung eine Neigung von 5° in keinem Bereich des Daches unterschritten werden. Bei einer Deckung mit Faserzement-Wellplatten ist gemäß ÖNORM B 3419 (Planung und Ausführung von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen) eine Regeldachneigung von 15° erforderlich. Für die Vielzahl anderer Materialien zur Regeldacheindeckung ist eine Dachneigung ab 22° erforderlich.

Dies gilt für ganz Österreich.