Mindestdachneigung von Flachdächern
Anonym: Gibt es Normen für die Mindestdachneigung von flach geneigten Dächern (Flachdach)?
Antwort
Laut ÖNORM B 7220 (Dächer mit Abdichtungen - Verfahrensnorm) ist Flachdach der Oberbegriff für Dächer mit geringer Neigung von 1° bis 22° (1,8 % bis ca. 40,4 %).
Dementsprechend wird in dieser Norm für die Unterkonstruktion bzw. den Untergrund zur Ableitung des Niederschlagswassers eine durchgehende Neigung von mindestens 1° (1,8 %) vorgeschrieben. Die Norm merkt aber auch an, dass bei Untergründen unter 3° Neigung mit verbleibendem Niederschlagswasser und Pfützenbildung zu rechnen ist und zur Vermeidung stehender Wassermengen größere Neigungen zu wählen sind.
Die vorgeschriebene Mindestdachneigung variiert auch in Abhängigkeit der Dachdeckung und beträgt z.B.:
Laut ÖNORM B 2221 (Bauspenglerarbeiten - Werkvertragsnorm) darf für Dächer mit Blecheindeckung eine Neigung von 5° in keinem Bereich des Daches unterschritten werden. Bei einer Deckung mit Faserzement-Wellplatten ist gemäß ÖNORM B 3419 (Planung und Ausführung von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen) eine Regeldachneigung von 15° erforderlich.
Für die Vielzahl anderer Materialien zur Dacheindeckung ist eine Dachneigung ab 22° erforderlich.
