Muss ich die 30 cm Sockelhöhe laut ÖN B 2320 auch für die hinterlüftete Holzverschalung einhalten?

21.05.2009 | Nr.: 746

Laut ÖNORM B 2320 beträgt die Sockelhöhe bei Holzbauten mindestens 30 cm. Darf dieser vorgeschriebene Abstand ausschließlich auf das konstruktive Holz angewandt werden, oder muss ich die 30 cm auch mit einer hinterlüfteten Holzverschalung einhalten?

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Antwort

Die in der ÖNORM B 2320 "Wohnhäuser aus Holz - Technische Anforderungen" vorgeschriebene Sockelhöhe von mindestens 30 cm dient zum Schutz der tragenden Struktur, im Speziellen der Schwellenkonstruktion. Das heißt, dieser Abstand kann zwar mit der Holzschalung unterschritten werden, ist aber aufgrund der starken Belastung durch Spritzwasser und einer daraus resultierenden verkürzten Lebensdauer der Holzschalung nur mit einer entsprechend ausgeführten Verschleißschicht empfehlenswert. Außerdem ist in diesem Bereich mit einer starken Verschmutzung zu rechnen. Bei horizontalen Holzschalungen sollten somit die untersten Bretter leicht austauschbar sein und eventuell dauerhaftere Holzarten verwendet werden. Für vertikale Schalungen und Holzwerkstoffplatten ist deshalb ein wesentliches Unterschreiten des Spritzwasserbereichs nicht empfehlenswert. Weiters wäre die Reduzierung des Spritzwasseranteils z.B. durch eine Kiesschüttung anzuraten.