Kann ich eine tragende Leimholzkonstruktion im Außenbereich aus einem Leimholz der Festigkeitsklasse GL 24 herstellen? Die Ausschreibung beschreibt lediglich eine chemische Wetterprotection.

19.05.2008 | Nr.: 476

Kann ich eine tragende Leimholzkonstruktion im Außenbereich aus einem Leimholz der Festigkeitsklasse GL 24 herstellen? Die Ausschreibung beschreibt lediglich eine chemische Wetterprotection.

Anonym:

Antwort

Eine tragende Leimholzkonstruktion im Außenbereich kann aus Brettschichtholz der Festigkeitsklasse GL 24 hergestellt werden. Das Brettschichtholz muss jedoch der Nutzungsklasse 3 entsprechen, das heißt die einzelnen Lamellen dürfen gemäß ÖNORM EN 386 "Brettschichtholz - Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung" maximal 35 mm dick sein.

Für den chemischen Holzschutz ist die ÖNORM B 3802-2 "Holzschutz im Hochbau - Chemischer Schutz des Holzes" (DIN 68800-3) zu beachten. Diese sieht für tragende Holzbauteile in Gefährdungsklasse 3 (= Holz im Außenbereich mit direkter Sonnen- und Regenbelastung ohne ständigen Erd-, und/oder Wasserkontakt) einen vorbeugenden Schutz gegen holzzerstörende Pilze und Insekten mit einem geprüften Holzschutzmittel gemäß Holzschutzmittelverzeichnis vor. Der Wirkstoff muss hier außerdem gegen Auswaschen beständig sein.