Kellerdecke in Brettsperrholz

Anonym: Ich habe ein Bauprojekt in Wien, und eine der Möglichkeiten wäre mit Brettsperrholz zu bauen. Da ich im Ausland wohne und noch nicht richtig mit der Wiener Bauordnung bewandert bin hätte ich folgende Frage: Kann man die Kellerdecke in Brettsperrholz ausführen oder muss die Decke aus Beton sein?

19.01.2012 | Nr.: 964

Kategorie: Brettsperrholz, Kellerdecke

Antwort

Gemäß OIB-Richtlinie 2 dürfen Kellerdecken in Gebäuden bis zur Gebäudeklasse 2 in Holz ausgeführt werden. Allerdings muss die Decke über dem Heizraum eine nicht brennbare Bekleidung aufweisen.

Gebäudeklasse 2 (GK2) - dies sind Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7 m, bestehend aus höchstens fünf Wohnungen bzw. Betriebseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße; Reihenhäuser mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7 m, bestehend aus Wohnungen bzw. Betriebs-einheiten von jeweils nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße.

Gemäß ÖNORM B 2320 (Wohnhäuser aus Holz - Technische Anforderungen) sind bei Kellerdecken aus Holz gegenüber dem aufgehenden Mauerwerk bzw. Betonrost entsprechende Abdichtungen wirksam auszuführen (zusätzliche Wärmedämmung). Weiters darf eine Sockelhöhe von mindestens 30 cm nur bei Ausführung besonderer technischer Vorkehrungen unterschritten werden, die Fußschwelle jedoch keinesfalls unter dem Außenniveau eingebaut werden. Nähere Informationen zu den besonderen technischen Vorkehrungen finden Sie nachfolgend unter "ähnliche Fragen".