Ist beim Nachweis der sommerlichen Überwärmung nach ÖNORM B 8110-3 für Schulgebäude die Personenwärme noch zusätzlich zu dem Wert Δn zu berücksichtigen?
24.04.2009 | Nr.: 721
Ist beim Nachweis der sommerlichen Überwärmung nach ÖNORM B 8110-3 für Schulgebäude die Personenwärme noch zusätzlich zu dem Wert Δn zu berücksichtigen?
Anonym:Antwort
Die Personenwärme ist gemäß ÖNORM B 8110-3 "Wärmeschutz im Hochbau - Wärmespeicherung und Sonneneinflüsse" generell durch Formel (3) zu berücksichtigen, wobei die Bedingung aus Formel (5) einzuhalten ist. In Formel (3) sollte Δn für den vorliegenden Fall mit den tagsüber maximal anwesenden Personen angesetzt werden. Da der Nachweis der Vermeidung sommerlicher Überwärmung gemäß ÖNORM B 8110-3 bei Verwendung der Luftwechselzahlen die Einhaltung dieser Luftwechselzahlen über 24h, insbesondere Nachtlüftung voraussetzt, ist diese Dauerlüftung unter Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen (Einbruch, Sturm, etc.) sicherzustellen (siehe Punkt 6 dieser Norm).
Bei der Ermittlung der speicherwirksamen Masse sollten Bauteile unbedingt mit ihrem gesamten Aufbau berücksichtigt werden (inkl. Bodenbeläge etc.), um repräsentative Werte zu erhalten. Da es sich bei Schulbauten hinsichtlich der sommerlichen Überwärmung ohnehin um problematische Bauwerke handeln kann, sollte beim Nachweis auf die Berücksichtigung der Einrichtung gemäß Punkt 8.2.2 verzichtet werden.
