Ist bei einer Tramdecke R 30, eine Brandschutzschalung mit Keilnut 40/146 erlaubt?
Anonym: Ist bei einer Tramdecke R 30, eine Brandschutzschalung mit Keilnut 40/146 erlaubt?
Antwort
Nach der, bereits abgelaufenen ÖNORM B3020 (gültig bis 01.05.2011), wiesen beide Brandschutzbohlen (Profil P und S) für sich alleine einen Brandwiderstand von 30 Minuten (alte Bezeichnung F30) auf.
Nach der aktuellen Norm (ÖNORM B 3020, Ausgabe: 2011-05-01) gilt Folgendes:
Profil P: ohne Fase, doppelte Nut-Feder-Verbindung, Brettdicke: 40 mm, (zulässige Maßangaben siehe > Tabelle 10). Das Profil P weist für sich allein einen Feuerwiderstand von EI 30 auf (ÖNORM EN 13501-2). Der Tragfähigkeitsnachweis (R) ist auf alle Fälle zu führen (nach ÖNORM EN 1995-1-2) und gilt für Brandschutzbohlen aus Nadelholz.
Profil S: mit Fase, keilförmige Verbindung, Brettdicke: 40 mm, (zulässige Maßangaben siehe > Tabelle 10). Seit 01.05.2011 können Brandschutzprofile S (keilförmig) nur in Kombination mit zusätzlichen Bauteilschichten (z.B. einer Gipsfaserplatte, Trockenestrich,…) mit einem Feuerwiderstand EI 30 (gemäß ÖNORM EN 13501-2) klassifiziert werden.
Die Breitseiten müssen voll ausgehobelt sein. Die Nut-Feder-Verbindungen müssen genau passen und die Bohlen ohne erhöhtem Kraftaufwand zusammensetzbar sein.


