Holzschutz - normative Anforderungen

Frage:

In welcher österreichischen Norm ist der Holzschutz geregelt? Reicht der konstruktive Holzschutz aus, bzw wann müssen chemische Maßnahmen eingesetzt werden?

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Nr.: 1315


Antwort der Experten:

Die Langlebigkeit von Holzbauteilen im Außenbereich hängt hauptsächlich von der richtigen Konstruktion ab. Die Gebrauchsklassen (GK) berücksichtigen die unterschiedlichen Einbausituationen von Holz und das Risiko eines Befalls durch Pilze und Insekten. Die Zuordnung eines Holzbauteils zu einer Gebrauchsklasse basiert auf der zu erwartenden Holzfeuchtigkeit aufgrund der Einbausituation, die von Luftfeuchtigkeit, Temperatur und/oder Bewitterung abhängt (siehe Tabelle 1).

Neben den baulich-konstruktiven Maßnahmen gemäß ÖNORM B 3802-2:2015 (Holzschutz im Hochbau – Baulicher Schutz des Holzes) ist es wichtig, Holzarten mit entsprechender natürlicher Dauerhaftigkeit zu verwenden. Die ÖNORM EN 350:2017 (Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten) listet die Holzarten gemäß ihrer Dauerhaftigkeit gegen Pilzbefall auf (1 = sehr dauerhaft bis 5 = nicht dauerhaft). Das Splintholz ist bei allen Holzarten als nicht dauerhaft einzustufen.

Es sollte beachtet werden, dass gemäß ÖNORM B 3802-3:2015 (Holzschutz im Hochbau, Chemischer Schutz des Holzes) für tragende Bauteile aus Holz im bewitterten Außenbereich ein vorbeugender chemischer Schutz gegen Insekten sowie holzzerstörende und holzverfärbende Pilze erforderlich ist. Bei der Wahl eines geeigneten Holzes (Dauerhaftigkeit gemäß ÖNORM EN 350) kann je nach Einbausituation (siehe Gebrauchsklassen) auf den chemischen Holzschutz verzichtet werden.

 

Tabelle 1 | Mindestanforderung and die Dauerhaftigkeit des Kernholzes gegen einen Befall durch holzzerstörende Pilze für den Einsatz in den Gebrauchsklassen (GK) 1 bis 4 (gemäß ÖNORM B 3801-1:2015).

GK

Beanspruchung |Einbausituation

Holzschutz

0

Holzfeuchtigkeit ständig 20%;
mittlere rel. LF
85% und kurzfristig über 85%

Kein chemischer Holzschutz notwendig für Farbkernhölzer* der Dauerhaftigkeitsklassen 1-5

1

Holzfeuchtigkeit ständig 20%;
mittlere rel. LF
85% und kurzfristig über 85%; Holz unter Dach, nicht der Bewitterung und keiner Befeuchtung ausgesetzt

Kein chemischer Holzschutz notwendig für Farbkernhölzer* der Dauerhaftigkeitsklassen 1-5

2

Holzfeuchtigkeit gelegentlich kurzfristig 20%; mittlere rel. LF 85%; Holz unter Dach, nicht der Bewitterung ausgesetzt

Kein chemischer Holzschutz notwendig für Farbkernhölzer* mit der natürlichen Dauerhaftigkeit 1 - 3

4 und 5 nur mit besonderen baulichen Maßnahmen gemäß ÖNORM B 3802-2

3.1

Holzfeuchtigkeit gelegentlich 20%; Holz nicht unter Dach, der Bewitterung ausgesetzt

Kein chemischer Holzschutz notwendig für Farbkernhölzer* mit der natürlichen Dauerhaftigkeit 1 - 2

3 nur Lärche und Douglasie

3 - 4 nur mit besonderen baulichen Maßnahmen gemäß ÖNORM B 3802-2

3.2

Holzfeuchtigkeit häufig 20%; keine langfristige/ständige Durchfeuchtung; Holz nicht unter Dach, der Bewitterung ausgesetzt

Kein chemischer Holzschutz notwendig für Farbkernhölzer* mit der natürlichen Dauerhaftigkeit 1 - 2

 

4

Holzfeuchtigkeit vorwiegend bis ständig 20%; Holz in ständigem Erd- und/oder Wasserkontakt

Kein chemischer Holzschutz notwendig für Farbkernhölzer* mit der natürlichen Dauerhaftigkeit 1

Dauerhaftigkeit 2 kann ausreichend sein

 

*Farbkernholz mit einem Splintholzanteil bis 5% des Querschnittes darf als Kernholz eingestuft werden.

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