Holzarten für eine tragende Konstruktionen (Fußgängerbrücke)
Anonym: Welche Holzarten eignen sich, um unbehandelt für tragende Konstruktionen (kleine Fußgängerbrücke) verwendet zu werden?
Antwort
Gemäß ÖNORM B 3802 Teil 2 (Holzschutz im Holzbau, Chemischer Schutz des Holzes) fällt das Konstruktionsholz einer Brücke, sofern frei bewittert - jedoch ohne dauernden Erd- oder Wasserkontakt, in die Gebrauchsklasse 3 (Gefährdungsklasse 3). Hölzer bzw. Holzbauteile, die in dieser Gebrauchsklasse verwendet werden, müssen generell nach ÖNORM B 3802-2 einen chemischen Holzschutz aufweisen.
Auf den chemischen Holzschutz kann allerdings bei Wahl eines geeigneten Holzes (Dauerhaftigkeit gemäß ÖNORM EN 350-2) verzichtet werden.
Für die Gebrauchsklasse 3 müssen splintfreie Farbkernhölzer der natürlichen Dauerhaftigkeit 1 oder 2 (1: sehr dauerhaft, 2: dauerhaft) nach der ÖNORM EN 350-2 (Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten, Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa) verwendet werden.
Gemäß dieser Norm können daher folgende Holzarten verwendet werden: Europäische Eiche (Dauerhaftigkeit 2) und Robine (Dauerhaftigkeit 1-2) sind heimische Hölzer, die in die geforderte Gebrauchsklasse 3 fallen.
Ein aktuellen Forschungsarbeit aus Deutschland ist gerade hinsichtlich der Ermittlung der Dauerhaftigkeit in einer dem Holzeinsatz üblichen Einbausituation im Laufen (Rapp et al., 2010).
Die bisherigen Ergebnisse nach 8 Jahren Laufzeit dieses Feldversuches ergaben Folgendes: z.B. Kiefer und Douglasie kann in der Einbausituation der Gebrauchsklasse 3 (direkt bewittert, aber ohne Erdkontakt) in 3 (statt 3 – 4 lt. Norm) und Lärche in 2 (statt 3 – 4 lt. Norm) eingestuft werden.
Literatur:
Rapp, Andreas et al.: Natürliche Dauerhaftigkeit verschiedener Holzarten, Ergebnisse aus acht Jahren Feldversuch, in: Wiener Holzschutz Tage 2010, Tagungsband, Wien, 2010
