Hinterlüftung bei Holzfassaden
Anonym: Wie groß muss der Hinterlüftungsquerschnitt bei einer Fassadenhöhe von ca. 8,00 m sein?
Antwort
Die Breite des Hinterlüftungsspaltes sollte ca. 1 cm/m Fassadenhöhe betragen, er muss mind. 1 cm, aber nicht breiter als 4 cm sein. Der Belüftungsspalt ist auch bei Verwendung von fasrigen Wärmedämmvliesen auf Dauer sicherzustellen. Um dies praktisch zu gewährleisten, wird die Einplanung von mind. 2 cm empfohlen.
Laut ÖNORM B 8110-2 (Wärmeschutz im Hochbau - Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz) gilt eine Verkleidung als hinterlüftet, wenn der ständig freibleibende Hinterlüftungsspalt zwischen massiver Bauteilschicht bzw. Dämmschicht und Verkleidung mindestens 2 cm beträgt und die freibleibenden Zu- und Abluftquerschnitte jeweils mindestens 150 cm² je Meter Verkleidung betragen. Sofern horizontale Querriegel im Hinterlüftungsspalt erforderlich sind, ist der Zu- und Abluftquerschnitt unterhalb und oberhalb des Querriegels sicherzustellen.
Der Bund Deutscher Zimmermeister gibt in den "Fachregeln des Zimmererhandwerks - Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen" eine Luftschichtdicke von mindestens 2 cm, sowie einen bewährten Traglattungsquerschnitt von ≥ 24/48 mm an.
Weiterfürhrende Informationen und Alternativlösungen (z.B. belüftete oder nicht hinterlüftete Fassaden) finden sich in der Publikation
"Fassaden aus Holz", herausgegeben von proHolz Austria in Zusammenarbeit mit der Holzforschung Austria.
