Hinterlüftung bei Holzfassaden

Anonym: Wie groß muss der Hinterlüftungsquerschnitt bei einer Fassadenhöhe von ca. 8,00 m sein?

21.09.2011 | Nr.: 649

Kategorie: Holzfassaden

Antwort

Die Breite des Hinterlüftungsspaltes sollte ca. 1 cm/m Fassadenhöhe betragen, er muss mind. 1 cm, aber nicht breiter als 4 cm sein. Der Belüftungsspalt ist auch bei Verwendung von fasrigen Wärmedämmvliesen auf Dauer sicherzustellen. Um dies praktisch zu gewährleisten, wird die Einplanung von mind. 2 cm empfohlen.

Laut ÖNORM B 8110-2 (Wärmeschutz im Hochbau - Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz) gilt eine Verkleidung als hinterlüftet, wenn der ständig freibleibende Hinterlüftungsspalt zwischen massiver Bauteilschicht bzw. Dämmschicht und Verkleidung mindestens 2 cm beträgt und die freibleibenden Zu- und Abluftquerschnitte jeweils mindestens 150 cm² je Meter Verkleidung betragen. Sofern horizontale Querriegel im Hinterlüftungsspalt erforderlich sind, ist der Zu- und Abluftquerschnitt unterhalb und oberhalb des Querriegels sicherzustellen.

Der Bund Deutscher Zimmermeister gibt in den "Fachregeln des Zimmererhandwerks - Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen" eine Luftschichtdicke von mindestens 2 cm, sowie einen bewährten Traglattungsquerschnitt von ≥ 24/48 mm an.

Weiterfürhrende Informationen und Alternativlösungen (z.B. belüftete oder nicht hinterlüftete Fassaden) finden sich in der Publikation Opens external link in new window"Fassaden aus Holz", herausgegeben von proHolz Austria in Zusammenarbeit mit der Holzforschung Austria.