Hinterlüftete Fassade - Holzfaserdämmplatte

Anonym: Darf ich bei einer hinterlüfteten Fassade eine Holzfaserdämmplatte als Dämmschicht in der Fassade einsetzen?


Antwort

Gemäß ÖNORM B 3806 (Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen)) muss das klassifizierte System bestehend aus Außenschicht, Unterkonstruktion und Dämmschicht bei vorgehängten hinterlüfteten oder belüfteten Fassaden mindestens der Euroklasse des Brandverhaltens D entsprechen. Hierzu ist für jedes Fassadensystem ein entsprechender Nachweis zu erbringen. 
Alternativ dazu führt die Norm Anforderungen für die klassifizierten Einzelkomponenten an. In diesem Fall muss die Dämmschicht mindestens der Euroklasse des Brandverhaltens D entsprechen. Derzeit am Markt befindliche Holzweichfaserdämmplatten sind der Euroklasse E zugeordnet und können somit bei vorgehängten hinterlüfteten oder belüfteten Fassaden ohne Gesamtsystemnachweis nicht eingesetzt werden.
Die Anforderungen je Gebäudeklasse finden Sie in der nachstehenden pdf-Datei.

Die ÖNORM B 3806 gilt bereits für ganz Österreich als Empfehlung, in jenen Bundesländern, die die OIB-Richtlinie 2 bereits in der Bauordnung umgesetzt haben, gilt diese Norm verpflichtend. Die OIB-Richtlinie 2 lässt eine Abweichung von den angeführten Anforderungen zu, sofern die Einhaltung der Schutzziele bzw. des Schutzniveaus nachgewiesen wird.