Harzgallen bei Nadelschnittholz
Anonym: Gibt es eine Toleranzgrenze für die Größe und/oder Anzahl von Harzgallen bei Lärchenkantholz im Außenbereich (Pergola)?
Antwort
Bei Konstruktionshölzern, das heißt tragend eingesetzten Hölzern, werden bei der Festigkeitssortierung nach ÖNORM DIN 4074-1 (Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit Teil 1: Nadelschnittholz) keine Harzgallen berücksichtigt, d. h. diese sind unbegrenzt zulässig.
Auf Wunsch des Kunden kann bei optischen Ansprüchen die Sichtqualität gemäß ÖNORM B 2215 (Holzbauarbeiten), Anhang A zusätzlich vereinbart werden. In diesem Anhang sind für sägeraues oder gehobeltes Bauschnittholz die Sortierkriterien für die Oberflächenqualität 1 (Standard-Qualität) und Oberflächenqualität 2 (Sicht-Qualität) festgelegt. Bei der Oberflächenqualität 2 (Sicht-Qualität) sind beispielsweise Harzgallen bis zu einer Größe von 5 x 50 mm zulässig.
