Gibt es in Österreich einen ähnlichen Nachweis wie die Leimgenehmigung in Deutschland?

14.03.2008 | Nr.: 396

Ich habe eine Frage bezüglich der Leimgenehmigung in Österreich.
In Deutschland ist das Verleimen in der Norm DIN 1052:2004, Anhang A geregelt.
Gibt es in Österreich eine ähnliche Vorgangsweise?
Wie können Holzbaubetriebe in Österreich den Nachweis der Eignung zum Kleben von tragenden Holzbauteilen erbringen?

Anonym:

Antwort

Den Nachweis der Normkonformität von Brettschichtholz gemäß ÖNORM EN 386 "Brettschichtholz - Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung" wird in Österreich derzeit durch die Zertifizierung und regelmäßige Überwachung von Produktionsbetrieben gemäß § 3 (2) des Normengesetzes 1971 durch akkredidierte Prüf- und Überwachungsstellen gewährleistet. Die zertifizierten Betriebe sind in der öffentlichen Zertifikatsdatenbank des Österreichischen Normungsinstituts aufgelistet.

Seit 01.04.2006 ist es in Österreich auch möglich Brettschichtholz gemäß der harmonisierten Norm EN 14080 "Holzbauwerke - Brettschichtholz - Anforderungen" zu produzieren und in Verkehr zu bringen. Ab 01.12.2011 löst diese Norm die ÖNORM EN 386 ab. Die Normkonformität wird dann durch das CE-Zeichen am Produkt angezeigt. Der Hersteller muss im Besitz eines Konformitätszertifikates sein, ausgestellt von einer hierfür notifizierten Stelle sein.