Gibt es brandschutztechnische Vorschriften für Holzmöbel in Beherbergungsbetrieben?

Rubrik: Möbel

18.09.2008 | Nr.: 562

Gibt es für die Ausführung von Holzmöbeln in der Beherbergung entsprechende Vorschriften über die notwendige brandschutztechnische Qualifikation? In der OIB-Richtlinie, in den Bauordnungen habe ich keine Hinweise gefunden. Gibt es Regeln der Technik dafür?

Friedrich Posch (Architekt, Planer):

Antwort

Brandschutztechnische Anforderungen an Holzmöbel gibt es bezüglich der Entzündbarkeit von harten, starren Möbeloberflächen in der ÖNORM A 1610-12 "Möbel - Anforderungen - Teil 12: Möbeloberflächen". Diese schreibt für den Verwendungsbereich II (u.a. Objektbereich) die Anforderung 5-B vor. Dies bedeutet, dass die Möbeloberfläche gemäß den Prüfbestimmungen der ÖNORM A 1605-12 "Möbel - Prüfbestimmungen - Teil 12: Möbeloberflächen" schwer entzündbar sein muss. Hier sind Veränderungen der Beschichtung zulässig, es darf aber zu keiner Entzündung kommen.

In Bauvorschriften gibt es keine Angaben zur brandschutztechnischen Qualifikation von Holzmöbeln in Beherbergungsbetrieben. Vorschriften dazu könnten aber auch in der Arbeitsstättenverordnung, der Gewerbeordnung oder im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz enthalten sein. Diese können online unter http://www.ris2.bka.gv.at/ nachgelesen werden.