Flachdächer in Holzrahmenbauweise
Anonym: Können Flachdächer in Holzrahmenbauweise prinzipiell nur hinterlüftet ausgeführt werden, oder gibt es eine Möglichkeit ein Flachdach (mit entsprechender Dampfsperre) auch ohne Hinterlüftung auszuführen? Welche Mindestabmessungen sind erfoderlich falls die Konstruktion unbedingt hinterlüftet ausgeführt werden muss?
Antwort
Flachdächer bei Bauten in Holzrahmenbauweise können sowohl hinterlüftet als auch nicht hinterlüftet ausgeführt werden.
Wird eine Hinterlüftung ausgeführt, so muss jedenfalls ein ausreichend großer Belüftungsquerschnitt sichergestellt werden. Die ÖNORM B 2219 (Dachdeckerarbeiten Werkvertragsnorm) schreibt gemäß ÖNORM B 4119:2010 (Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen) für belüftete Dachkonstruktionen in Abhängigkeit der Dachneigung, Sparrenlänge und Schneelast, Mindestkonterlattenhöhen vor (siehe Tabelle 2).
Kann eine Durchströmung der Belüftungsebene nicht sichergestellt werden, z.B. durch kein direktes Gegenüberliegen der Be- und Entlüftungsöffnungen oder wenn die Windanströmung durch eine dichte Bebauung verhindert wird, sollte auf eine nicht belüftete Dachkonstruktion zurückgegriffen werden.
In der beigefügten pdf-Datei „Nachweispyramide für unbelüftete Flachdächer in Holzbauweise beim Einsatz von feuchtadaptiven Dampfbremsen“ erhalten Sie einen guten Überblick zu den „7 goldenen Regeln für ein nachweisfreies Flachdach“.
Weiterführende Informationen zu Flachdächern aus Holz und der Einsatz von feuchtevariablen Dampfbremsen finden Sie in der Planungsbroschüre „Flachgeneigte Dächer aus Holz“ der Holzforschung Austria.
- Dateien:
- Nachweispyramide (822 KB)

