Darf für geschlossene Wandaufbauten auch getrocknetes Bauholz verwendet werden?

30.06.2009 | Nr.: 775

Darf für geschlossene Wandaufbauten auch getrocknetes Bauholz verwendet werden?

Daniel Pröll (Holzbaubetrieb):

Antwort

Gemäß ÖNORM B 2320 "Wohnhäuser aus Holz" müssen Konstruktionshölzer eine Holzfeuchtigkeit von ≤ 18 % aufweisen. Für tragende und aussteifende Konstruktionsteile dürfen nur Hölzer eingesetzt werden, die mindestens der Sortierklasse S10 nach ÖNORM DIN 4071-1 entsprechen.