Brandschutzschalung 40mm - Brandschutzbestimmungen in Niederösterreich

Anonym: Sind bei einem Einfamilienhaus mit sichtbaren Trämen als Flachdach (Pultdach) mit daraufliegender Brandschutzschalung 40mm, Dampfbremse, Dämmung und mit einem hinterlüftetem Blechdach, die Brandschutzbestimmungen in Niederösterreich erfüllt?

15.09.2011 | Nr.: 820

Kategorie: Brand- und Feuerwiderstand von Bauteilen

Antwort

Bei Brandschutzbohlen gemäß ÖNORM B 3020 (Profilformen für Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz) mit 40 mm Dicke und doppelter Nut-Feder-Verbindung gilt nachweisfrei ein Feuerwiderstand von 30 Minuten.

Die brandschutztechnischen Anforderungen sind in der Niderösterreichischen Bautechnikverordnung enthalten und unter www.ris.bka.gv.at nachlesbar.