Besfestigung von Gipsplatten auf OSB-Platten
Anonym: Ich habe von einem Sachverständigen für Fliesenleger die Info bekommen, dass auf eine OSB Platte keine Gipskartonplatte direkt aufgeschraubt werden darf - es muss immer eine Lattung zwischen der OSB-Platte und der Gipsplatte vorhanden sein. Gibt es eine Norm, die dies regelt? Anscheinend gibt es immer wieder Schäden in Bädern bei denen eine imprägnierte Gipskartonplatte direkt auf eine OSB Platte verschraubt wurde und nachträglich verfliest worden ist. Bitte um Information!
Antwort
Eine Direktbefestigung von Gipskartonplatten auf OSB-Platten ist nicht unzulässig. Es gibt auch keine Norm, die diesen Sachverhalt näher regelt. In der ÖNORM B 3415 (Gipsplatten und Gipsplattensysteme – Regeln für die Planung und Verarbeitung, Ausgabe 2009) steht im Punkt „Deckenverkleidungen“, dass eine Direktbefestigung an Holzwerkstoff-Platten nur zulässig ist, wenn die Herstellerrichtlinien dies anführen oder ein Prüfbericht vorliegt. Des Weiteren steht in dieser Norm, dass bei Anschlüssen von Decken und Wänden sowie Verkleidungen mit gleichen bzw. verschiedenen Materialien die jeweiligen materialspezifischen Eigenschaften zu beachten sind. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu setzen, z.B. Trennstreifen.
Einige Hersteller von Gipsplatten raten von der Direktbefestigung von Gipsplatten auf Holzwerkstoffplatten ab, da die Platten unter Feuchteeinwirkung, unterschiedliche Ausdehnungsverhalten aufweisen. Andere wiederum empfehlen die Gipsplatten zuerst an die OSB-Platte/Unterkonstruktion anzupressen und zu heften, danach zu klammern! Die Klammerabstände (direkt auf OSB) sollen zwischen 80 mm bis 100 mm liegen. 4 Klammerbahnen mit einem Abstand von max. 40 cm sind anzuordnen. Des Weiteren wird empfohlen die Decken/Dachschrägen zu schrauben.
Im Merkblatt des Bundesverbandes Deutscher Fertigbauer „Direktbeplankung mit Gips- und Gipsfaserplatten auf Holzwerkstoffplatten im industriellen Fertigbau“ steht unter den Ausführungsempfehlungen: Gips- und Gipsfaserplatten dürfen direkt auf Spanplatten, OSB-Platten, BFU-Platten und Massivholzplatten befestigt werden. Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:
_Feuchte der Holzwerkstoffplatten sollten zwischen 6-11 % liegen
_Befestigung mittels verzinkter Klammern, Klammerabstand zwischen ca. 80 mm und ca. 150 mm bei Abstand der Klammerreihen von 62,5 cm
_die Klammerlänge darf nicht mehr als die Gesamtdicke beider Platten, abzüglich der Versenkungstiefe, betragen. Bei der Befestigung auf Konstruktionshölzern dürfen die Klammern länger sein. Fürs Versenken der Klammern sind max. 2 mm zulässig
_Eine Verklebung von Holzwerkstoffplatten mit Gipsfaserplatten ist zu vermeiden – hier ist im Bereich der Klebefuge eine Trennschicht (z.B. Folienstreifen) anzuordnen
Des Weiteren empfiehlt der Verband Niedersächsischer Zimmermeister, Gipsplatten nicht direkt auf OSB-Platten zu verarbeiten, sondern, sofern konstruktiv möglich, eine separate Unterkonstruktion einzuplanen. Ist diese Unterkonstruktion nicht möglich, d.h. die Gipsfaserplatte muss direkt auf der OSB-Platte befestigt werden, muss zwischen OSB und GF eine Trennschicht (z.B. Kraftpapier oder PE-Folie) angeordnet werden.
