Spanplatten fürn Möbelbau

Anonym: Meine Frage richtet sich an die Spanplattenqualität für Teeküchen in öffentlichen Gebäuden. Werden Spanplatten für Teeküchenkorpusse (also Möbel) als tragende oder nichttragende Elemente gemäß Nutzungsklassen nach ÖNORM EN 1995-1-1 gesehen? Daraus resultierend, habe ich dafür die Anforderung P3 oder P5?

13.08.2010 | Nr.: 987

Kategorie: Möbel

Antwort

Holzwerkstoffe für Möbel sind als nicht tragend einzustufen.

Weiters liegt bei beheizten Räumen die Nutzungsklasse 1 gemäß ÖNORM EN 1995-1-1 (Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau) vor. Diese Nutzungsklasse ist gekennzeichnet durch einen Feuchtegehalt in den Baustoffen, der einer Temperatur von 20°C und einer relativen Luftfeuchte der umgebenden Luft entspricht, die nur für einige Wochen im Jahr einen Wert von 65% übersteigt.
In dieser Nutzungsklasse wird eine mittlere Gleichgewichtsfeuchte von 12% in den meisten Nadelhölzern nicht überschritten. Dies entspricht z.B. dem Anwendungsbereich in allseitig geschlossener und beheizter Umgebung.

Daraus resultiert die Mindestanforderung für Spanplatten Typ P2, gemäß EN 312 (Platten für Inneneinrichtungen (einschließlich Möbel) zur Verwendung im Trockenbereich).

In Österreich gilt die ÖNORM A 1610-1:2008 (Möbel – Anforderungen – Teil 1: Werkstoffe und Werkarbeit) die Anforderungen an Werkstoffe und Werkarbeit enthält. Hinsichtlich des Feuchteschutzes und der Ausbildung von dichten Fugen, An- und Einleimern sowie von Schmalflächen wird im Speziellen auf die Anforderungen gemäß ÖNORM A 1610-1:2008, Punkt 7.3.5 hingewiesen.

Hinsichtlich der Tragfähigkeit und Haltbarkeit und Sicherheit von Behältermöbelkonstruktionen wird auf die Anforderungen gemäß ÖNORM A 1610-3 (Möbel – Anforderungen – Teil 3: Behältermöbel) bzw. der darin enthaltenen ÖNORM EN 14749 hingewiesen.